Winterdienst im Saarland
Schnee und Eis sind Pflichtsache: Als Eigentümer haften Sie für sichere Wege. Unser zuverlässiger Winterdienst im Saarland erfüllt Ihre Räum- und Streupflicht rechtssicher und pünktlich – damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Sichere Wege – ganz ohne Sorgen
Bei Schnee und Glätte sind Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Zugänge zu räumen und zu streuen. Kommen Sie dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, drohen bei Unfällen Haftungs- und Schadensersatzansprüche. Mit unserem Winterdienst im Saarland übernehmen wir diese Pflicht zuverlässig für Sie.
Unsere Teams sind in der Wintersaison einsatzbereit und räumen früh morgens, bevor der Berufsverkehr beginnt – auf Wunsch mit dokumentierten Einsätzen für Ihre Rechtssicherheit. So sind Mieter, Kunden und Besucher sicher unterwegs, und Sie haben den Kopf frei.
Das übernimmt unser Winterdienst
- Schneeräumung von Gehwegen und Zufahrten
- Streuen bei Glätte (abstumpfend/auftauend)
- Räumung von Parkplätzen und Hofflächen
- Eingangs- und Treppenbereiche
- Einsätze früh morgens vor Berufsverkehr
- Bereitschaft über die gesamte Wintersaison
- Dokumentation der Einsätze (Rechtssicherheit)
- Abtransport bei großen Schneemengen
Was kostet der Winterdienst?
Beim Winterdienst gibt es zwei Abrechnungsmodelle: die Saisonpauschale und die Abrechnung je Einsatz. Die Pauschale gibt Ihnen Planungssicherheit über den ganzen Winter, unabhängig davon, wie oft es tatsächlich schneit. Die Einzelabrechnung ist in schneearmen Wintern günstiger, in harten Wintern deutlich teurer.
Grundlage jeder seriösen Kalkulation ist der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk: Die Lohngruppe 1 liegt seit dem 01.01.2026 bei 15,00 € pro Stunde. Mit Lohnnebenkosten, Vertretung, Material, Maschinen, Versicherung und Objektleitung ergeben sich branchenübliche Stundenverrechnungssätze von 26–35 €.
| Preisbestimmender Faktor | Wirkung | Hintergrund |
|---|---|---|
| Zu räumende Fläche | steigend | Gehwege, Zufahrten, Parkflächen und Eingänge werden getrennt erfasst |
| Einsatzbereitschaft | Grundbetrag | Auch in schneefreien Wochen muss Personal, Technik und Streugut vorgehalten werden |
| Räumzeiten | steigend bei früh | Wer vor 7 Uhr geräumt haben muss, bindet Personal in der teuersten Zeitschiene |
| Streugut | nach Verbrauch | Splitt oder Salz – die Wahl wird oft durch die kommunale Satzung eingeschränkt |
| Dokumentation | im Preis | Einsatznachweise gehören zum Haftungsschutz und sind bei uns enthalten |
Weil der Winterdienst kurzfristig kaum zu organisieren ist, sollten Sie den Vertrag vor Saisonbeginn schließen – die Kapazitäten sind ab Oktober regelmäßig vergeben.
Räum- und Streupflicht im Saarland
Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst bei der Kommune, wird aber durch die jeweilige Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen. Weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat, unterscheiden sich Zeiten und Umfang im Saarland von Ort zu Ort – ein Blick in die Satzung Ihrer Gemeinde ist deshalb der erste Schritt.
Wer ist verpflichtet?
In der Regel der Grundstückseigentümer als Anlieger. Die Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter oder per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen werden – die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt aber beim Eigentümer. Genau deshalb ist ein dokumentierender Dienstleister der sicherere Weg.
Welche Zeiten gelten?
Die Satzungen nennen typischerweise ein Zeitfenster an Werktagen ab dem frühen Morgen bis in den Abend, an Sonn- und Feiertagen mit späterem Beginn. Die genauen Uhrzeiten stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde und werden bei uns im Vertrag verbindlich festgeschrieben.
Was passiert bei einem Sturz?
Kommt ein Passant auf ungeräumtem Weg zu Fall, steht die Frage im Raum, ob geräumt und gestreut wurde. Ohne Nachweis wird es für den Verpflichteten schwierig. Unsere dokumentierten Einsätze mit Uhrzeit sind in diesem Fall Ihr wichtigstes Beweismittel.
Salz oder Splitt?
Viele Kommunen schränken die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen ein oder verbieten sie, um Bäume und Kanalisation zu schonen. Wir richten uns nach der Satzung Ihrer Gemeinde und stimmen das Streugut vorab mit Ihnen ab.
Auch bei Dauerschneefall
Die Pflicht endet nicht mit einem einmaligen Räumen. Bei anhaltendem Schneefall oder überfrierender Nässe sind wiederholte Einsätze nötig – das ist im Vertrag geregelt, damit im Ernstfall keine Diskussion über den Umfang entsteht.
Rechtzeitig abschließen
Winterdienstkapazitäten sind ab Oktober regelmäßig vergeben. Wer erst beim ersten Schnee anruft, findet selten noch einen Anbieter. Die rechtlichen Grundlagen haben wir im Ratgeber Räumpflicht im Saarland ausführlich zusammengestellt.
Darum Winterdienst von Saar
Rechtssicher
Wir übernehmen Ihre Räum- & Streupflicht – inkl. Dokumentation.
Pünktlich
Einsatz früh morgens, bevor der Verkehr losgeht.
Haftung minimiert
Sie reduzieren Ihr Haftungsrisiko bei Glätteunfällen.
Saison-Bereitschaft
Verlässlich einsatzbereit den ganzen Winter über.
So sichern Sie sich den Winterdienst
Anfrage
Sie nennen uns Objekt, Flächen und zu räumende Wege.
Begehung
Wir erfassen Flächen, Zugänge und Streubedarf.
Saison-Angebot
Sie erhalten ein klares Angebot für die Wintersaison.
Einsatz
Wir räumen und streuen zuverlässig bei Schnee und Glätte.
Winterdienst in Ihrer Nähe
Wir übernehmen den Winterdienst im gesamten Saarland sowie in angrenzenden Regionen in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Luxemburg.
Häufige Fragen zum Winterdienst
Übernehmen Sie meine gesetzliche Räumpflicht?
Wann wird geräumt und gestreut?
Welches Streumittel verwenden Sie?
Gibt es einen Vertrag für die ganze Saison?
Was kostet der Winterdienst?
Wer ist zur Räum- und Streupflicht verpflichtet?
Dokumentieren Sie die Einsätze?
Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Verwenden Sie Salz oder Splitt?
Sicher durch den Winter
Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Winterdienst – fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Saison-Angebot an.
0681 - 4109 65 10 Angebot anfordernWinterdienst in Ihrer Stadt
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