Winterdienst im Saarland
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Winterdienst im Saarland

Schnee und Eis sind Pflichtsache: Als Eigentümer haften Sie für sichere Wege. Unser zuverlässiger Winterdienst im Saarland erfüllt Ihre Räum- und Streupflicht rechtssicher und pünktlich – damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Räum- & Streupflicht sicher erfüllt

Sichere Wege – ganz ohne Sorgen

Bei Schnee und Glätte sind Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Zugänge zu räumen und zu streuen. Kommen Sie dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, drohen bei Unfällen Haftungs- und Schadensersatzansprüche. Mit unserem Winterdienst im Saarland übernehmen wir diese Pflicht zuverlässig für Sie.

Unsere Teams sind in der Wintersaison einsatzbereit und räumen früh morgens, bevor der Berufsverkehr beginnt – auf Wunsch mit dokumentierten Einsätzen für Ihre Rechtssicherheit. So sind Mieter, Kunden und Besucher sicher unterwegs, und Sie haben den Kopf frei.

Winterdienst im Saarland – Räum- und Streudienst
Leistungsumfang

Das übernimmt unser Winterdienst

  • Schneeräumung von Gehwegen und Zufahrten
  • Streuen bei Glätte (abstumpfend/auftauend)
  • Räumung von Parkplätzen und Hofflächen
  • Eingangs- und Treppenbereiche
  • Einsätze früh morgens vor Berufsverkehr
  • Bereitschaft über die gesamte Wintersaison
  • Dokumentation der Einsätze (Rechtssicherheit)
  • Abtransport bei großen Schneemengen
Kosten & Preise

Was kostet der Winterdienst?

Beim Winterdienst gibt es zwei Abrechnungsmodelle: die Saisonpauschale und die Abrechnung je Einsatz. Die Pauschale gibt Ihnen Planungssicherheit über den ganzen Winter, unabhängig davon, wie oft es tatsächlich schneit. Die Einzelabrechnung ist in schneearmen Wintern günstiger, in harten Wintern deutlich teurer.

Grundlage jeder seriösen Kalkulation ist der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk: Die Lohngruppe 1 liegt seit dem 01.01.2026 bei 15,00 € pro Stunde. Mit Lohnnebenkosten, Vertretung, Material, Maschinen, Versicherung und Objektleitung ergeben sich branchenübliche Stundenverrechnungssätze von 26–35 €.

Preisbestimmender FaktorWirkungHintergrund
Zu räumende FlächesteigendGehwege, Zufahrten, Parkflächen und Eingänge werden getrennt erfasst
EinsatzbereitschaftGrundbetragAuch in schneefreien Wochen muss Personal, Technik und Streugut vorgehalten werden
Räumzeitensteigend bei frühWer vor 7 Uhr geräumt haben muss, bindet Personal in der teuersten Zeitschiene
Streugutnach VerbrauchSplitt oder Salz – die Wahl wird oft durch die kommunale Satzung eingeschränkt
Dokumentationim PreisEinsatznachweise gehören zum Haftungsschutz und sind bei uns enthalten

Weil der Winterdienst kurzfristig kaum zu organisieren ist, sollten Sie den Vertrag vor Saisonbeginn schließen – die Kapazitäten sind ab Oktober regelmäßig vergeben.

Rechtliches

Räum- und Streupflicht im Saarland

Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst bei der Kommune, wird aber durch die jeweilige Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen. Weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat, unterscheiden sich Zeiten und Umfang im Saarland von Ort zu Ort – ein Blick in die Satzung Ihrer Gemeinde ist deshalb der erste Schritt.

Wer ist verpflichtet?

In der Regel der Grundstückseigentümer als Anlieger. Die Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter oder per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen werden – die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt aber beim Eigentümer. Genau deshalb ist ein dokumentierender Dienstleister der sicherere Weg.

Welche Zeiten gelten?

Die Satzungen nennen typischerweise ein Zeitfenster an Werktagen ab dem frühen Morgen bis in den Abend, an Sonn- und Feiertagen mit späterem Beginn. Die genauen Uhrzeiten stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde und werden bei uns im Vertrag verbindlich festgeschrieben.

Was passiert bei einem Sturz?

Kommt ein Passant auf ungeräumtem Weg zu Fall, steht die Frage im Raum, ob geräumt und gestreut wurde. Ohne Nachweis wird es für den Verpflichteten schwierig. Unsere dokumentierten Einsätze mit Uhrzeit sind in diesem Fall Ihr wichtigstes Beweismittel.

Salz oder Splitt?

Viele Kommunen schränken die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen ein oder verbieten sie, um Bäume und Kanalisation zu schonen. Wir richten uns nach der Satzung Ihrer Gemeinde und stimmen das Streugut vorab mit Ihnen ab.

Auch bei Dauerschneefall

Die Pflicht endet nicht mit einem einmaligen Räumen. Bei anhaltendem Schneefall oder überfrierender Nässe sind wiederholte Einsätze nötig – das ist im Vertrag geregelt, damit im Ernstfall keine Diskussion über den Umfang entsteht.

Rechtzeitig abschließen

Winterdienstkapazitäten sind ab Oktober regelmäßig vergeben. Wer erst beim ersten Schnee anruft, findet selten noch einen Anbieter. Die rechtlichen Grundlagen haben wir im Ratgeber Räumpflicht im Saarland ausführlich zusammengestellt.

Ihre Vorteile

Darum Winterdienst von Saar

Rechtssicher

Wir übernehmen Ihre Räum- & Streupflicht – inkl. Dokumentation.

Pünktlich

Einsatz früh morgens, bevor der Verkehr losgeht.

Haftung minimiert

Sie reduzieren Ihr Haftungsrisiko bei Glätteunfällen.

Saison-Bereitschaft

Verlässlich einsatzbereit den ganzen Winter über.

In 4 Schritten

So sichern Sie sich den Winterdienst

Anfrage

Sie nennen uns Objekt, Flächen und zu räumende Wege.

Begehung

Wir erfassen Flächen, Zugänge und Streubedarf.

Saison-Angebot

Sie erhalten ein klares Angebot für die Wintersaison.

Einsatz

Wir räumen und streuen zuverlässig bei Schnee und Glätte.

Einsatzgebiet

Winterdienst in Ihrer Nähe

Wir übernehmen den Winterdienst im gesamten Saarland sowie in angrenzenden Regionen in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Luxemburg.

SaarbrückenVölklingenNeunkirchenHomburgSaarlouisSt. WendelMerzigSt. IngbertBlieskastelDillingenZweibrückenLuxemburg
FAQ

Häufige Fragen zum Winterdienst

Übernehmen Sie meine gesetzliche Räumpflicht?
Ja. Wir übernehmen vertraglich Ihre Räum- und Streupflicht und dokumentieren auf Wunsch jeden Einsatz – das erhöht Ihre Rechtssicherheit.
Wann wird geräumt und gestreut?
In der Regel früh morgens vor Beginn des Berufsverkehrs sowie bei anhaltendem Schneefall nach Bedarf – gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Welches Streumittel verwenden Sie?
Wir setzen je nach Vorgabe und Umweltauflagen abstumpfende (z. B. Splitt) oder auftauende Mittel ein und beachten örtliche Streusalzregelungen.
Gibt es einen Vertrag für die ganze Saison?
Ja, wir bieten Saisonverträge mit fester Bereitschaft über den gesamten Winter – planbar und zuverlässig.
Was kostet der Winterdienst?
Es gibt zwei Modelle: die Saisonpauschale mit Planungssicherheit über den ganzen Winter und die Abrechnung je Einsatz. Preisbestimmend sind Fläche, geforderte Räumzeiten, Streugutverbrauch und die vorzuhaltende Einsatzbereitschaft. Grundlage der Kalkulation ist der Tariflohn von 15,00 € (Lohngruppe 1, seit 01.01.2026) und Verrechnungssätze von 26–35 € pro Stunde.
Wer ist zur Räum- und Streupflicht verpflichtet?
Die Pflicht liegt zunächst bei der Kommune und wird durch die Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen, in der Regel den Grundstückseigentümer. Sie kann per Mietvertrag auf Mieter oder per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen werden – die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt aber beim Eigentümer.
Dokumentieren Sie die Einsätze?
Ja, mit Datum und Uhrzeit. Kommt es zu einem Sturz auf Ihrem Grundstück, ist der Nachweis, dass geräumt und gestreut wurde, Ihr wichtigstes Beweismittel. Die Einsatznachweise sind im Preis enthalten und über das Kundenportal abrufbar.
Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Vor Saisonbeginn, idealerweise im September oder Anfang Oktober. Winterdienstkapazitäten sind ab Oktober regelmäßig vergeben, weil Personal, Technik und Streugut vorgehalten werden müssen. Wer erst beim ersten Schneefall anruft, findet selten noch einen Anbieter.
Verwenden Sie Salz oder Splitt?
Das richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde. Viele Kommunen im Saarland schränken Streusalz auf Gehwegen ein oder verbieten es, um Bäume und Kanalisation zu schonen. Wir stimmen das Streugut vor Vertragsbeginn mit Ihnen ab.

Sicher durch den Winter

Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Winterdienst – fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Saison-Angebot an.

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