Treppenhausreinigung im Saarland
Das Treppenhaus ist die Visitenkarte jedes Mehrfamilienhauses. Wir reinigen Treppen, Flure und Gemeinschaftsflächen im Saarland zuverlässig nach festem Plan – für Hausverwaltungen, Eigentümer und Vermieter.
Ein sauberes Treppenhaus, das überzeugt
Ein gepflegtes Treppenhaus schafft Wohnqualität, vermeidet Streit unter Mietern und hinterlässt bei Besuchern und Interessenten einen positiven Eindruck. Mit unserer Treppenhausreinigung im Saarland übernehmen wir die regelmäßige Reinigung der Gemeinschaftsflächen – verlässlich und nach klarem Reinigungsplan.
Ob wöchentlich, 14-tägig oder im individuellen Turnus: Wir reinigen Treppen, Geländer, Flure, Eingangsbereiche und Kellerabgänge gründlich. So entlasten wir Mieter und Hausverwaltung gleichermaßen – ohne Diskussionen über den Putzplan.
Das reinigen wir im Treppenhaus
- Treppenstufen und Podeste
- Handläufe und Geländer
- Flure und Gemeinschaftsflächen
- Eingangsbereich und Briefkastenanlage
- Aufzug und Aufzugskabine
- Kellerabgänge und Nebenräume
- Fenster und Glasflächen im Treppenhaus
- Geländerpflege und Spinnweben-Entfernung
Was kostet die Treppenhausreinigung?
Treppenhausreinigung wird als Monatspauschale abgerechnet. Die Höhe ergibt sich aus der Zahl der Etagen und Wohneinheiten, der Grundfläche der Gemeinschaftsflächen und dem vereinbarten Turnus – üblich sind wöchentlich oder alle zwei Wochen.
Grundlage jeder seriösen Kalkulation ist der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk: Die Lohngruppe 1 liegt seit dem 01.01.2026 bei 15,00 € pro Stunde. Mit Lohnnebenkosten, Vertretung, Material, Maschinen, Versicherung und Objektleitung ergeben sich branchenübliche Stundenverrechnungssätze von 26–35 €.
| Preisbestimmender Faktor | Wirkung | Hintergrund |
|---|---|---|
| Etagenzahl | steigend | Jede Etage bedeutet eigene Treppenläufe, Podeste, Geländer und Flurfenster |
| Wohneinheiten | steigend | Mehr Parteien bedeuten mehr Laufverkehr und damit höhere Verschmutzung je Reinigungsgang |
| Turnus | steigend je häufiger | Wöchentlich kostet mehr als vierzehntägig – hält den Zustand aber deutlich stabiler |
| Zusatzflächen | steigend | Keller, Waschküche, Müllstandplatz, Aufzugskabine und Tiefgaragenzugang werden gesondert erfasst |
| Aufzug vorhanden | leicht sinkend | Erspart das Tragen von Maschinen und Material über die Etagen |
Nach einer kostenlosen Begehung erhalten Sie eine Festpreis-Pauschale je Monat mit schriftlichem Leistungsverzeichnis – die Grundlage, die Sie für die Nebenkostenabrechnung und gegenüber der Eigentümergemeinschaft brauchen.
Umlage auf die Betriebskosten
Für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Vermieter ist die entscheidende Frage nicht nur, was die Reinigung kostet – sondern wer sie am Ende trägt. Die Kosten der Gebäudereinigung zählen nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten und können bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden.
Umlagefähig nach BetrKV
Die Betriebskostenverordnung führt die Gebäudereinigung als eigene Position der umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten wirksam vereinbart und die Position benennt. Bei Unsicherheit lohnt der Blick in den Mietvertrag, bevor der Vertrag geschlossen wird.
Verteilerschlüssel
Üblich ist die Verteilung nach Wohnfläche. Andere Schlüssel sind möglich, müssen aber vereinbart und dann konsequent beibehalten werden. Unsere Monatspauschale ist ein klarer Einzelbetrag, der sich sauber in die Abrechnung übernehmen lässt.
Firma statt Putzplan
Der klassische Mieter-Putzplan spart auf dem Papier Geld, erzeugt in der Praxis aber Streit, Lücken und Haftungsfragen bei Glätte oder Sturzunfällen. Was rechtlich gilt und wann sich die Firma lohnt, haben wir im Ratgeber Treppenhausreinigung: Mieter oder Vermieter? aufgeschrieben.
Nachweisbare Leistung
Für die Abrechnung und bei Rückfragen von Mietern brauchen Sie einen Beleg, dass die Leistung erbracht wurde. Reinigungsgänge werden dokumentiert; über das Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf die Leistungsnachweise.
Ein Ansprechpartner für alle Objekte
Verwalten Sie mehrere Liegenschaften, bündeln wir sie unter einer Objektleitung. Sie haben eine Rechnung je Objekt für die Abrechnung, aber nur einen Ansprechpartner für alle.
Kombinierbar mit Winterdienst
Räum- und Streupflicht, Treppenhaus, Müllstandplatz und Außenanlagen lassen sich in einem Vertrag bündeln – siehe Winterdienst und Hausmeisterservice. Das reduziert Ihren Koordinationsaufwand erheblich.
Darum Treppenhausreinigung von Saar
Fester Turnus
Zuverlässige Reinigung nach klarem Plan – ohne Putzplan-Streit.
Für Verwaltungen
Idealer Partner für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften.
Zufriedene Mieter
Gepflegte Flächen sorgen für ein gutes Wohnklima.
Faire Preise
Transparente Pauschalen, einfach auf Mieter umlegbar.
So läuft die Treppenhausreinigung ab
Anfrage
Sie nennen uns Objekt, Etagenzahl und Wunschturnus.
Begehung
Wir besichtigen das Treppenhaus und erfassen den Umfang.
Angebot
Sie erhalten eine transparente Pauschale.
Reinigung
Wir reinigen zuverlässig im vereinbarten Intervall.
Treppenhausreinigung in Ihrer Nähe
Wir reinigen Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen im gesamten Saarland sowie in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Luxemburg.
Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung
In welchem Turnus reinigen Sie das Treppenhaus?
Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen?
Werden auch Fenster und Aufzug gereinigt?
Was kostet die Treppenhausreinigung im Monat?
Sind die Kosten auf die Mieter umlagefähig?
In welchem Turnus reinigen Sie das Treppenhaus?
Können wir mehrere Objekte gemeinsam beauftragen?
Treppenhaus immer gepflegt
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot für die Treppenhausreinigung an.
0681 - 4109 65 10 Angebot anfordernTreppenhausreinigung in Ihrer Stadt
Wir sind im gesamten Saarland für Sie da – auch direkt vor Ort in:
