Treppenhausreinigung im Saarland
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Treppenhausreinigung im Saarland

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte jedes Mehrfamilienhauses. Wir reinigen Treppen, Flure und Gemeinschaftsflächen im Saarland zuverlässig nach festem Plan – für Hausverwaltungen, Eigentümer und Vermieter.

Gepflegt für den guten Eindruck

Ein sauberes Treppenhaus, das überzeugt

Ein gepflegtes Treppenhaus schafft Wohnqualität, vermeidet Streit unter Mietern und hinterlässt bei Besuchern und Interessenten einen positiven Eindruck. Mit unserer Treppenhausreinigung im Saarland übernehmen wir die regelmäßige Reinigung der Gemeinschaftsflächen – verlässlich und nach klarem Reinigungsplan.

Ob wöchentlich, 14-tägig oder im individuellen Turnus: Wir reinigen Treppen, Geländer, Flure, Eingangsbereiche und Kellerabgänge gründlich. So entlasten wir Mieter und Hausverwaltung gleichermaßen – ohne Diskussionen über den Putzplan.

Treppenhausreinigung im Saarland
Leistungsumfang

Das reinigen wir im Treppenhaus

  • Treppenstufen und Podeste
  • Handläufe und Geländer
  • Flure und Gemeinschaftsflächen
  • Eingangsbereich und Briefkastenanlage
  • Aufzug und Aufzugskabine
  • Kellerabgänge und Nebenräume
  • Fenster und Glasflächen im Treppenhaus
  • Geländerpflege und Spinnweben-Entfernung
Kosten & Umlage

Was kostet die Treppenhausreinigung?

Treppenhausreinigung wird als Monatspauschale abgerechnet. Die Höhe ergibt sich aus der Zahl der Etagen und Wohneinheiten, der Grundfläche der Gemeinschaftsflächen und dem vereinbarten Turnus – üblich sind wöchentlich oder alle zwei Wochen.

Grundlage jeder seriösen Kalkulation ist der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk: Die Lohngruppe 1 liegt seit dem 01.01.2026 bei 15,00 € pro Stunde. Mit Lohnnebenkosten, Vertretung, Material, Maschinen, Versicherung und Objektleitung ergeben sich branchenübliche Stundenverrechnungssätze von 26–35 €.

Preisbestimmender FaktorWirkungHintergrund
EtagenzahlsteigendJede Etage bedeutet eigene Treppenläufe, Podeste, Geländer und Flurfenster
WohneinheitensteigendMehr Parteien bedeuten mehr Laufverkehr und damit höhere Verschmutzung je Reinigungsgang
Turnussteigend je häufigerWöchentlich kostet mehr als vierzehntägig – hält den Zustand aber deutlich stabiler
ZusatzflächensteigendKeller, Waschküche, Müllstandplatz, Aufzugskabine und Tiefgaragenzugang werden gesondert erfasst
Aufzug vorhandenleicht sinkendErspart das Tragen von Maschinen und Material über die Etagen

Nach einer kostenlosen Begehung erhalten Sie eine Festpreis-Pauschale je Monat mit schriftlichem Leistungsverzeichnis – die Grundlage, die Sie für die Nebenkostenabrechnung und gegenüber der Eigentümergemeinschaft brauchen.

Für Vermieter & Verwalter

Umlage auf die Betriebskosten

Für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Vermieter ist die entscheidende Frage nicht nur, was die Reinigung kostet – sondern wer sie am Ende trägt. Die Kosten der Gebäudereinigung zählen nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten und können bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden.

Umlagefähig nach BetrKV

Die Betriebskostenverordnung führt die Gebäudereinigung als eigene Position der umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten wirksam vereinbart und die Position benennt. Bei Unsicherheit lohnt der Blick in den Mietvertrag, bevor der Vertrag geschlossen wird.

Verteilerschlüssel

Üblich ist die Verteilung nach Wohnfläche. Andere Schlüssel sind möglich, müssen aber vereinbart und dann konsequent beibehalten werden. Unsere Monatspauschale ist ein klarer Einzelbetrag, der sich sauber in die Abrechnung übernehmen lässt.

Firma statt Putzplan

Der klassische Mieter-Putzplan spart auf dem Papier Geld, erzeugt in der Praxis aber Streit, Lücken und Haftungsfragen bei Glätte oder Sturzunfällen. Was rechtlich gilt und wann sich die Firma lohnt, haben wir im Ratgeber Treppenhausreinigung: Mieter oder Vermieter? aufgeschrieben.

Nachweisbare Leistung

Für die Abrechnung und bei Rückfragen von Mietern brauchen Sie einen Beleg, dass die Leistung erbracht wurde. Reinigungsgänge werden dokumentiert; über das Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf die Leistungsnachweise.

Ein Ansprechpartner für alle Objekte

Verwalten Sie mehrere Liegenschaften, bündeln wir sie unter einer Objektleitung. Sie haben eine Rechnung je Objekt für die Abrechnung, aber nur einen Ansprechpartner für alle.

Kombinierbar mit Winterdienst

Räum- und Streupflicht, Treppenhaus, Müllstandplatz und Außenanlagen lassen sich in einem Vertrag bündeln – siehe Winterdienst und Hausmeisterservice. Das reduziert Ihren Koordinationsaufwand erheblich.

Ihre Vorteile

Darum Treppenhausreinigung von Saar

Fester Turnus

Zuverlässige Reinigung nach klarem Plan – ohne Putzplan-Streit.

Für Verwaltungen

Idealer Partner für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften.

Zufriedene Mieter

Gepflegte Flächen sorgen für ein gutes Wohnklima.

Faire Preise

Transparente Pauschalen, einfach auf Mieter umlegbar.

In 4 Schritten

So läuft die Treppenhausreinigung ab

Anfrage

Sie nennen uns Objekt, Etagenzahl und Wunschturnus.

Begehung

Wir besichtigen das Treppenhaus und erfassen den Umfang.

Angebot

Sie erhalten eine transparente Pauschale.

Reinigung

Wir reinigen zuverlässig im vereinbarten Intervall.

Einsatzgebiet

Treppenhausreinigung in Ihrer Nähe

Wir reinigen Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen im gesamten Saarland sowie in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Luxemburg.

SaarbrückenVölklingenNeunkirchenHomburgSaarlouisSt. WendelMerzigSt. IngbertBlieskastelDillingenZweibrückenLuxemburg
FAQ

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

In welchem Turnus reinigen Sie das Treppenhaus?
Wöchentlich, 14-tägig oder im individuellen Rhythmus – ganz nach Objektgröße und Wunsch. Wir beraten Sie gerne zum passenden Intervall.
Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
In der Regel ja – die Treppenhausreinigung zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sie erhalten eine transparente Abrechnung.
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen?
Ja, wir sind erfahrener Partner für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und private Vermieter.
Werden auch Fenster und Aufzug gereinigt?
Auf Wunsch ja. Wir nehmen Fenster im Treppenhaus, Aufzugskabine und Nebenräume mit in den Reinigungsplan auf.
Was kostet die Treppenhausreinigung im Monat?
Abgerechnet wird als Monatspauschale nach Etagenzahl, Wohneinheiten, Fläche der Gemeinschaftsflächen und Turnus. Grundlage der Kalkulation ist der Tariflohn von 15,00 € (Lohngruppe 1, seit 01.01.2026) und daraus abgeleitete Verrechnungssätze von 26–35 € pro Stunde. Nach einer kostenlosen Begehung erhalten Sie eine Festpreis-Pauschale mit schriftlichem Leistungsverzeichnis.
Sind die Kosten auf die Mieter umlagefähig?
Die Gebäudereinigung zählt nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten wirksam vereinbart. Üblicher Verteilerschlüssel ist die Wohnfläche. Unsere Monatspauschale ist ein klarer Einzelbetrag, der sich sauber in die Abrechnung übernehmen lässt.
In welchem Turnus reinigen Sie das Treppenhaus?
Üblich sind wöchentlich oder alle zwei Wochen. In Häusern mit vielen Parteien, Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss oder hohem Laufverkehr empfehlen wir wöchentlich. Fensterflächen im Treppenhaus, Keller und Müllstandplätze nehmen wir meist in einem längeren Turnus dazu.
Können wir mehrere Objekte gemeinsam beauftragen?
Ja, und das ist für Hausverwaltungen der Regelfall. Wir bündeln Ihre Liegenschaften unter einer Objektleitung: Sie erhalten je Objekt eine getrennte Rechnung für die Nebenkostenabrechnung, haben aber nur einen Ansprechpartner für alle.

Treppenhaus immer gepflegt

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Wir sind im gesamten Saarland für Sie da – auch direkt vor Ort in:

Treppenhausreinigung St. Wendel
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