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Was kostet eine Putzfrau? Drei Modelle im ehrlichen Vergleich

12. Juni 2026 6 Min. Lesezeit Gebäudereinigung Saar
Was kostet eine Putzfrau? Drei Modelle im ehrlichen Vergleich
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Eine zuverlässige Putzhilfe ist in vielen saarländischen Haushalten längst keine Luxusfrage mehr, sondern eine Zeitfrage: Wer Beruf, Familie und Haushalt unter einen Hut bringen muss, gibt das Putzen gern ab. Doch dann beginnt die eigentliche Entscheidung – Minijobberin privat anstellen, eine selbstständige Reinigungskraft beauftragen oder eine Reinigungsfirma? Die drei Modelle unterscheiden sich nicht nur beim Stundenpreis, sondern vor allem bei dem, was auf den ersten Blick unsichtbar bleibt: Anmeldung, Versicherung, Vertretung und Haftung. Wir vergleichen ehrlich – inklusive der versteckten Seiten.

Die drei Modelle im Überblick

Wer eine Putzhilfe legal beschäftigen möchte, hat in Deutschland drei Wege:

  • Minijob im Privathaushalt: Sie werden Arbeitgeber, melden die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an und zahlen Lohn plus pauschale Abgaben.
  • Selbstständige Reinigungskraft: Eine Einzelunternehmerin mit Gewerbeschein stellt Ihnen eine Rechnung – Sie sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber.
  • Reinigungsfirma: Ein Fachbetrieb schickt festangestelltes, versichertes Personal und übernimmt Organisation, Vertretung und Haftung.

Kostenvergleich 2026: branchenübliche Richtwerte

Die folgenden Stundensätze sind branchenübliche Richtwerte, keine Festpreise – regionale Unterschiede und der konkrete Aufwand spielen immer mit hinein. Zur Einordnung: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 € pro Stunde, der Tariflohn im Gebäudereinigerhandwerk (Lohngruppe 1) bei 15,00 € pro Stunde.

ModellRichtwert pro StundeSteuerbonus § 35a EStG
Minijob im Privathaushaltca. 13,90 – 17 € (zzgl. ca. 15 % Abgaben)20 %, max. 510 €/Jahr
Selbstständige Reinigungskraftca. 18 – 28 €20 %, max. 4.000 €/Jahr
Reinigungsfirmaca. 26 – 35 €20 %, max. 4.000 €/Jahr

Der reine Stundensatz erzählt allerdings nur die halbe Geschichte. Entscheidend ist, was darin enthalten ist – und welche Pflichten und Risiken bei Ihnen verbleiben.

Modell 1: Minijob – günstig, aber Sie sind Arbeitgeber

Der Minijob ist auf dem Papier die günstigste legale Variante. Was viele unterschätzen: Sie übernehmen damit eine echte Arbeitgeberrolle mit allen Pflichten.

  • Anmeldung ist Pflicht: Die Haushaltshilfe muss über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Das geht online in wenigen Minuten und kostet Sie 2026 rund 15 % pauschale Abgaben auf den Lohn – darin sind Renten-, Kranken- und die gesetzliche Unfallversicherung bereits enthalten.
  • Verdienstgrenze beachten: 2026 darf eine Minijobberin maximal 603 € pro Monat verdienen.
  • Lohnfortzahlung und Urlaub: Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das wissen viele Privathaushalte nicht.
  • Keine Vertretung: Ist Ihre Putzhilfe krank oder im Urlaub, bleibt die Wohnung schmutzig – oder Sie putzen selbst.
  • Haftung bei Schäden: Geht beim Putzen etwas zu Bruch, greift die private Haftpflichtversicherung der Hilfe oft nicht oder nur eingeschränkt. Auf kleineren Schäden bleiben Sie nicht selten sitzen.

Der Minijob lohnt sich vor allem, wenn Sie bereits eine zuverlässige Person kennen und die Verwaltungsaufgaben nicht scheuen.

Modell 2: Selbstständige Reinigungskraft – flexibel, aber prüfen Sie genau

Selbstständige Reinigungskräfte rechnen per Rechnung ab und kalkulieren ihren Stundensatz selbst – darin müssen Krankenversicherung, Altersvorsorge, Fahrtkosten und Material stecken. Seriöse Selbstständige liegen deshalb spürbar über dem Mindestlohn. Drei Punkte sollten Sie vor der Beauftragung klären:

  • Gewerbeanmeldung und Rechnung: Lassen Sie sich eine ordentliche Rechnung mit Steuernummer geben – ohne sie gibt es auch keinen Steuerbonus.
  • Betriebshaftpflicht: Fragen Sie nach einem Versicherungsnachweis. Ohne Betriebshaftpflicht stehen Sie bei Schäden an Parkett oder Einrichtung schnell ohne Ersatz da.
  • Scheinselbstständigkeit vermeiden: Arbeitet die Kraft praktisch nur für Sie, zu festen Zeiten und nach Ihren Weisungen, kann das Finanzamt oder die Rentenversicherung das Verhältnis als verdeckte Anstellung einstufen – mit Nachzahlungen, die Sie als Auftraggeber treffen können.

Auch hier gilt: Bei Krankheit oder Urlaub gibt es in der Regel keine Vertretung. Eine einzelne Selbstständige ist ein Ein-Personen-Betrieb – fällt sie aus, fällt die Reinigung aus.

Modell 3: Reinigungsfirma – der höchste Stundensatz, das kleinste Risiko

Auf den ersten Blick wirken 26 bis 35 € pro Stunde teuer. Tatsächlich kauft man bei einer Firma aber ein komplettes Leistungspaket, das in den anderen Modellen schlicht fehlt:

  • Festangestelltes, sozialversichertes Personal – inklusive Tariflohn, Lohnnebenkosten und Berufsgenossenschaft. Sie haben keinerlei Arbeitgeberpflichten.
  • Vertretungsgarantie: Bei Krankheit oder Urlaub kommt eine eingearbeitete Vertretung – die Reinigung fällt nicht aus.
  • Betriebshaftpflicht: Schäden an Böden, Möbeln oder Glas sind versichert und werden unkompliziert reguliert.
  • Ein fester Ansprechpartner für Reklamationen, Terminwünsche und Zusatzleistungen wie Grundreinigung oder Fensterreinigung.

Fachbetriebe wie wir bieten die regelmäßige Unterhaltsreinigung für Privathaushalte und Gewerbe an – etwa im Raum Saarbrücken und im gesamten Saarland. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festpreisangebot, sodass die Monatskosten von Anfang an planbar sind. Wie sich Preise für Gewerbeflächen zusammensetzen, zeigt übrigens unser Beitrag zu den Büroreinigungs-Kosten pro m².

Rechenprobe statt Schnäppchenjagd: Ein Anbieter, der dauerhaft deutlich unter 26 € pro Stunde anbietet, kann Tariflohn (15,00 €), Sozialabgaben, Anfahrt, Material und Versicherung kaum seriös abdecken. Auffällig billige Angebote gehen fast immer zulasten der Beschäftigten – oder es wird schwarz gearbeitet.

Schwarzarbeit: das teuerste „Sparmodell“

Die Putzhilfe „auf die Hand“ zu bezahlen, erscheint manchen als bequemste Lösung – tatsächlich ist es die riskanteste. Wer eine Haushaltshilfe nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Noch gravierender: Verunglückt die nicht angemeldete Hilfe in Ihrem Haushalt, kann die Unfallkasse die Behandlungskosten von Ihnen zurückfordern. Hinzu kommen mögliche Nachzahlungen von Sozialabgaben – und der Steuerbonus entfällt komplett, denn ohne Anmeldung oder Rechnung lässt sich nichts absetzen. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung; im Zweifel hilft die Minijob-Zentrale oder ein Fachanwalt weiter.

Steuerbonus nach § 35a EStG: Der Staat putzt mit

Alle drei legalen Modelle werden steuerlich gefördert – und zwar direkt von der Steuerschuld, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen:

  • Minijob im Privathaushalt: 20 % der Kosten, maximal 510 € pro Jahr.
  • Selbstständige Reinigungskraft oder Reinigungsfirma (haushaltsnahe Dienstleistung): 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr.

Voraussetzung ist immer eine Rechnung beziehungsweise die Anmeldung – und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an.

Beispielrechnung: Reinigungsfirma mit Steuerbonus

Ein Haushalt in Saarlouis bucht eine Reinigungsfirma für 3 Stunden pro Woche zu einem Stundensatz von 30 €:

  • Monatliche Kosten: ca. 13 Stunden × 30 € = 390 €, im Jahr 4.680 €.
  • Steuerbonus: 20 % von 4.680 € = 936 € Erstattung über die Einkommensteuererklärung.
  • Effektive Kosten: 3.744 € pro Jahr – der Stundensatz sinkt rechnerisch von 30 € auf 24 €.

Nach Abzug des Steuerbonus schrumpft der Abstand zwischen Reinigungsfirma und privat angestellter Hilfe also deutlich – bei einem Vielfachen an Sicherheit und Komfort.

Fazit: Welches Modell passt zu wem?

Eine pauschal „beste“ Lösung gibt es nicht – wohl aber eine passende für Ihre Situation:

  • Minijob: für Haushalte, die bereits eine vertraute, zuverlässige Person kennen und bereit sind, Arbeitgeberpflichten samt Anmeldung, Urlaub und Lohnfortzahlung zu übernehmen.
  • Selbstständige Reinigungskraft: für Flexible, die Rechnung, Gewerbeanmeldung und Versicherungsnachweis konsequent prüfen und mit gelegentlichen Ausfällen leben können.
  • Reinigungsfirma: für alle, die Verlässlichkeit, Vertretung und versicherte Qualität wollen – ohne Verwaltungsaufwand und ohne rechtliche Grauzonen.

Unser Rat: Rechnen Sie nicht nur den Stundensatz, sondern die Gesamtkosten inklusive Ihres eigenen Aufwands – und ziehen Sie den Steuerbonus in jedem Fall ab. Dann zeigt sich oft, dass der vermeintlich teuerste Weg unterm Strich der entspannteste und fairste ist.

Häufige Fragen

Muss ich eine Putzhilfe anmelden, die nur alle zwei Wochen kommt?

Ja. Auch bei einem Einsatz alle 14 Tage liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor, das bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss – auf die Häufigkeit kommt es nicht an. Das Haushaltsscheck-Verfahren ist bewusst einfach gehalten und online in wenigen Minuten erledigt.

Gilt der Steuerbonus nach § 35a EStG auch für Mieter?

Ja. Auch Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen – sowohl selbst beauftragte Reinigungskräfte als auch Posten aus der Nebenkostenabrechnung wie Treppenhausreinigung oder Winterdienst, sofern der Vermieter die Arbeitskosten dort ausweist.

Kann ich den Minijob-Bonus und den Bonus für Dienstleistungen kombinieren?

Ja, beide Höchstbeträge gelten nebeneinander: bis zu 510 € pro Jahr für einen angemeldeten Minijob und zusätzlich bis zu 4.000 € pro Jahr für Rechnungen von selbstständigen Reinigungskräften oder Firmen – etwa für eine ergänzende Grund- oder Fensterreinigung.

Worauf sollte ich beim Vertrag mit einer Reinigungsfirma achten?

Wichtig sind ein klar definierter Leistungsumfang, feste Reinigungsintervalle, eine geregelte Vertretung bei Ausfällen, der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung und faire Kündigungsfristen. Seriöse Anbieter erstellen das Angebot erst nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort.

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