
„Was kostet bei Ihnen die Stunde?" – kaum eine Frage hören wir am Telefon häufiger. Die ehrliche Antwort: Seriös kalkulierende Reinigungsfirmen liegen 2026 mit ihrem Stundenverrechnungssatz als branchenüblichem Richtwert meist zwischen 26 und 35 Euro netto. Das klingt zunächst nach viel – ist aber das Ergebnis einer nachvollziehbaren Rechnung, die beim Tariflohn des Gebäudereinigerhandwerks beginnt. In diesem Beitrag zeigen wir Schritt für Schritt, wie aus 15,00 Euro Stundenlohn ein Verrechnungssatz wird, warum Angebote unter 25 Euro ein Warnsignal sind und wann statt des Stundensatzes ein Quadratmeterpreis oder eine Pauschale die bessere Wahl ist.
Der Ausgangspunkt: 15,00 € Tariflohn seit Januar 2026
Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn. Das bedeutet: Jeder Betrieb in Deutschland – ob tarifgebunden oder nicht – muss seinen Reinigungskräften mindestens den Tariflohn zahlen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten folgende Sätze:
- Lohngruppe 1 (Unterhalts- und Innenreinigung): 15,00 € pro Stunde – zuvor 14,25 €, ein Plus von rund 5,3 Prozent.
- Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): 18,40 € pro Stunde – deshalb liegen Stundensätze für die Glasreinigung spürbar über denen der Unterhaltsreinigung.
Diese Löhne sind die unterste Grenze dessen, was eine Reinigungskraft brutto verdienen muss. Wer als Auftraggeber einen Stundensatz bezahlt, der kaum über diesem Lohn liegt, sollte stutzig werden – denn der Lohn ist nur ein Teil der tatsächlichen Kosten.
Vom Lohn zum Verrechnungssatz: Was eine Arbeitsstunde wirklich kostet
Der Tariflohn ist das, was bei der Reinigungskraft ankommt – nicht das, was die Stunde den Betrieb kostet. Auf den Bruttolohn kommen für den Arbeitgeber mehrere Kostenblöcke obendrauf:
- Lohnnebenkosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen und Berufsgenossenschaft – zusammen rund 22 bis 25 Prozent.
- Bezahlte Ausfallzeiten: Urlaub, Feiertage und Krankheitstage werden vergütet, obwohl in dieser Zeit kein Objekt gereinigt wird. Diese Stunden müssen die produktiven Stunden mittragen.
- Material und Maschinen: Reinigungschemie, Geräte, Wartung und Arbeitskleidung.
- Anfahrt und Fahrzeuge: Fahrzeit, Sprit, Leasing und Versicherung der Firmenwagen.
- Verwaltung und Objektleitung: Einsatzplanung, Qualitätskontrollen, Lohnabrechnung, Betriebshaftpflicht.
- Gewinn und Wagnis: Ohne einen Aufschlag von üblicherweise 8 bis 15 Prozent kann kein Betrieb investieren, ausbilden oder Ausfälle abfedern.
Beispielrechnung: So entsteht der Stundensatz 2026
Die folgende Kalkulation zeigt mit branchenüblichen Richtwerten, wie aus dem Tariflohn der Lohngruppe 1 ein Verrechnungssatz wird:
| Kalkulationsposition | Richtwert je Arbeitsstunde |
|---|---|
| Tariflohn Lohngruppe 1 (seit 01.01.2026) | 15,00 € |
| Lohnnebenkosten (Sozialabgaben, Umlagen, BG, ca. 22–25 %) | ca. 3,30 – 3,75 € |
| Bezahlte Ausfallzeiten (Urlaub, Feiertage, Krankheit) | ca. 2,30 – 3,00 € |
| Material, Maschinen, Arbeitskleidung | ca. 1,00 – 1,50 € |
| Anfahrt und Fahrzeugkosten | ca. 1,00 – 2,00 € |
| Verwaltung, Objektleitung, Versicherungen | ca. 2,00 – 3,00 € |
| Selbstkosten | ca. 24,60 – 28,25 € |
| Gewinn und Wagnis (ca. 8–15 %) | ca. 2,00 – 4,00 € |
| Verrechnungssatz netto | ca. 26,50 – 32,00 € |
Je nach Objekt, Leistung und Region ergeben sich daraus die marktüblichen 26 bis 35 Euro netto pro Stunde. Für Glas- und Fassadenarbeiten oder Spezialleistungen wie die Industriereinigung liegt der Satz wegen höherer Löhne und aufwendigerer Technik entsprechend darüber.
Faustregel: Der Stundenverrechnungssatz einer seriösen Reinigungsfirma liegt etwa beim 1,8- bis 2,2-Fachen des Tariflohns. Bei 15,00 € Tariflohn sind das 27 bis 33 € – wer deutlich darunter anbietet, spart fast zwangsläufig an Lohn, Versicherung oder Qualität.
Warnsignal Dumpingpreis: Warum unter ca. 25 € kaum seriös möglich ist
Rechnen wir kurz nach: Allein Tariflohn plus Sozialabgaben kosten den Betrieb rund 18,50 bis 19 Euro pro Stunde – noch ohne Urlaub, Krankheit, Material, Anfahrt und Verwaltung. Ein Angebot für 18 oder 20 Euro pro Stunde kann diese Pflichtkosten rechnerisch nicht decken. In der Praxis bedeutet das häufig: nicht angemeldetes Personal, Verstöße gegen den Mindestlohn oder fehlender Versicherungsschutz.
Für Auftraggeber ist das mehr als ein moralisches Problem: Nach der gesetzlichen Auftraggeberhaftung (§ 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG) haften Unternehmen, die Reinigungsleistungen beauftragen, wie ein Bürge dafür, dass die eingesetzten Beschäftigten den Mindestlohn erhalten – das gilt auch, wenn der Dienstleister Subunternehmer einsetzt. Im Ernstfall drohen Nachzahlungen und Bußgelder. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Typische Warnsignale für Dumping-Angebote:
- Stundensätze deutlich unter 25 € netto ohne nachvollziehbare Begründung,
- Angebot ohne vorherige Besichtigung des Objekts,
- keine Angaben zu Betriebshaftpflicht und angemeldetem Personal,
- Barzahlung ohne ordentliche Rechnung,
- häufig wechselnde, nicht eingewiesene Reinigungskräfte.
Stundensatz, Quadratmeterpreis oder Pauschale – was passt wann?
Der Stundensatz ist nur eines von drei üblichen Abrechnungsmodellen – und nicht immer das beste:
- Stundensatz: sinnvoll bei einmaligen oder schwer planbaren Einsätzen, etwa einer Grundreinigung nach Umbau, einer Entrümpelung oder bei stark schwankendem Aufwand. Sie zahlen genau die Zeit, die tatsächlich anfällt.
- Quadratmeterpreis: die transparenteste Lösung für die regelmäßige Unterhaltsreinigung von Büros und Praxen. Wie sich diese Preise zusammensetzen, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Büroreinigungs-Kosten pro m².
- Monatspauschale: ein fester Betrag für ein klar definiertes Leistungsverzeichnis – ideal für Hausverwaltungen und Unternehmen, die ihr Budget langfristig planen wollen.
In der Praxis kombinieren viele Verträge die Modelle: Die laufende Reinigung läuft über eine Pauschale oder den m²-Preis, Zusatzleistungen wie Fenster- oder Teppichreinigung werden nach Aufwand abgerechnet.
Was heißt das für Auftraggeber im Saarland?
Da der Branchenmindestlohn bundesweit einheitlich gilt, ist die Stunde im Saarland nicht grundsätzlich günstiger als in München oder Hamburg – die Spielräume entstehen vor allem durch kurze Anfahrtswege, effiziente Tourenplanung und realistische Leistungswerte. Ein regional verwurzelter Anbieter mit Objekten in der Nähe kann deshalb oft schärfer kalkulieren als ein überregionaler Konzern. Ob Büroreinigung in Saarbrücken, Praxis in Saarlouis oder Verwaltungsgebäude in Homburg: Entscheidend ist, dass der Stundensatz zu einer ehrlichen Leistungszusage gehört – also klar geregelt ist, was in der Stunde tatsächlich geschafft wird.
Unser Ansatz seit 2013: Statt offener Stundenabrechnung erstellen wir nach einer kostenlosen Besichtigung ein Festpreisangebot. Sie wissen vorher genau, welche Leistungen enthalten sind und was sie kosten – ohne Überraschungen auf der Rechnung. Die hier genannten Spannen sind branchenübliche Richtwerte und kein individuelles Preisversprechen; was Ihr Objekt konkret kostet, klärt der Blick vor Ort.
Häufige Fragen
Sind die Stundensätze einer Reinigungsfirma netto oder brutto?
Richtwerte werden in der Branche üblicherweise netto angegeben. Für Privathaushalte kommen 19 % Mehrwertsteuer hinzu – dafür lassen sich 20 % der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen (bis zu 4.000 € pro Jahr).
Wie viel Fläche schafft eine Reinigungskraft pro Stunde?
In der Büro-Unterhaltsreinigung sind je nach Möblierung und Bodenbelag etwa 150 bis 250 m² pro Stunde üblich. Sanitärräume, Teeküchen und stark verstellte Flächen senken diesen Leistungswert deutlich.
Ist eine private Putzhilfe günstiger als eine Reinigungsfirma?
Auf dem Papier ja – aber auch eine privat beschäftigte Haushaltshilfe muss mindestens den Branchenmindestlohn von 15,00 € erhalten und angemeldet werden. Eine Firma kostet pro Stunde mehr, übernimmt dafür aber Vertretung bei Ausfall, Material, Versicherung und Haftung.
Steigen die Stundensätze 2027 weiter?
Der aktuelle Lohntarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks läuft bis Ende 2026. Für 2027 verhandeln die Tarifparteien neu – erfahrungsgemäß steigen Tariflöhne und damit auch die Verrechnungssätze moderat weiter.
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