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Recht & Pflichten

Treppenhausreinigung: Mieter oder Vermieter in der Pflicht?

8. Mai 2026 4 Min. Lesezeit Gebäudereinigung Saar
Treppenhausreinigung: Mieter oder Vermieter in der Pflicht?
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In Mehrfamilienhäusern sorgt kaum ein Thema für so viel Streit wie die Treppenhausreinigung. Wer ist eigentlich zuständig – und was ist rechtlich überhaupt erlaubt? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Grundsatz: Verantwortlich ist der Vermieter

Die Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen – also Treppenhaus, Eingangsbereich und Flure – gehört grundsätzlich zur Instandhaltungspflicht des Vermieters. Er darf diese Aufgabe jedoch im Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Genau das ist in den meisten Mietverträgen der Fall.

Was darf der Mietvertrag regeln?

Eine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Mieter ist zulässig, muss aber klar und eindeutig formuliert sein. Wirksam ist eine Klausel in der Regel, wenn sie regelt:

  • welche Flächen zu reinigen sind (Treppe, Flur, Eingang, ggf. Kellerflur),
  • in welchem Turnus gereinigt werden muss,
  • und nach welchem System sich die Parteien abwechseln.

Gut zu wissen: Steht im Mietvertrag nichts zur Reinigungspflicht, bleibt der Vermieter zuständig. Er kann die Kosten einer beauftragten Firma dann als Betriebskosten umlegen – sofern die Umlage im Vertrag vereinbart ist.

Der Putzplan: bewährt, aber konfliktanfällig

Der klassische Putzplan im Wechsel funktioniert in vielen Häusern – solange sich alle daran halten. Probleme entstehen, wenn einzelne Parteien ihren Turnus auslassen, im Urlaub sind oder unterschiedliche Vorstellungen von Sauberkeit haben. Ältere oder berufstätige Mieter empfinden die wöchentliche Pflicht zunehmend als Belastung.

Wann sich eine Reinigungsfirma lohnt

Immer mehr Eigentümergemeinschaften und Vermieter im Saarland beauftragen eine professionelle Firma mit der Treppenhausreinigung. Die Vorteile:

  • Keine Konflikte mehr unter den Mietern – die Reinigung läuft zuverlässig und neutral.
  • Gleichbleibende Qualität zu festen Terminen, dokumentiert und nachvollziehbar.
  • Umlagefähig: Die Kosten lassen sich als Betriebskosten auf die Mieter verteilen.
  • Werterhalt: Fachgerechte Pflege schont Bodenbeläge und Treppenstufen langfristig.

Gerade für Vermieter mehrerer Objekte oder Hausverwaltungen ist die professionelle Lösung meist günstiger als der Ärger, der mit selbst organisierten Putzplänen einhergeht.

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