Räum- und Streupflicht im Saarland: die Regeln

Sobald Schnee und Glätte einsetzen, wird die Räum- und Streupflicht zum Thema. Wer sie vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch teure Schadenersatzforderungen nach einem Sturz. Wir fassen zusammen, was Eigentümer, Vermieter und Gewerbetreibende im Saarland beachten müssen.
Wer ist räum- und streupflichtig?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst bei der Gemeinde, wird aber per Satzung regelmäßig auf die Anlieger – also Grundstückseigentümer – übertragen. Vermieter können die Pflicht wiederum vertraglich auf ihre Mieter abwälzen. Verantwortlich bleibt am Ende, wer die Pflicht tatsächlich übernommen hat – und wer sie kontrolliert.
Welche Flächen müssen geräumt werden?
- Gehwege entlang des Grundstücks (meist in begehbarer Breite von rund 1–1,2 m),
- Zugänge zum Haus, zu Mülltonnen und Stellplätzen,
- bei Gewerbeobjekten zusätzlich Kundenparkplätze und Zufahrten.
Zu welchen Zeiten gilt die Pflicht?
Als Faustregel gilt: werktags etwa von 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen meist ab 8 oder 9 Uhr. Die genauen Zeiten regelt die jeweilige kommunale Satzung – im Saarland kann das von Saarbrücken über Homburg bis St. Wendel leicht abweichen. Bei anhaltendem Schneefall muss in zumutbaren Abständen mehrfach geräumt werden.
Achtung Streumittel: In vielen saarländischen Kommunen ist Streusalz auf Gehwegen eingeschränkt oder verboten. Erlaubt sind meist abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Ein Blick in die örtliche Satzung lohnt sich.
Haftung: Das kann ein Sturz kosten
Kommt ein Passant auf einem nicht geräumten Weg zu Schaden, haftet der Räumpflichtige für Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Im Streitfall müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind – deshalb ist eine lückenlose Dokumentation der Einsätze so wichtig.
Pflicht rechtssicher übertragen
Wer früh aufstehen, selbst räumen und im Zweifel haften möchte, kann das tun. Viele Eigentümer und Hausverwaltungen übertragen die Aufgabe lieber an einen professionellen Winterdienst. Das bringt:
- Rechtssicherheit durch dokumentierte Einsätze mit Uhrzeit,
- Zuverlässigkeit – geräumt wird früh vor Tagesbeginn, auch am Wochenende,
- Entlastung im Schadensfall, weil die Haftung vertraglich geregelt ist.
So sind Mitarbeiter, Kunden und Mieter sicher unterwegs – und Sie schlafen auch bei Schneefall ruhig.
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